Kanaldichtheitsprüfungen in NRW ausgesetzt

14.12.2011 22:00
Kategorie: auf Startseite

Von: Michael Schröder

Die rot-grüne Landesregierung kippt die Dichtheitsprüfung für private Kanalanschlüsse. Das kündigte am Dienstag, 13.12.2011, Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) an.

„Wir werden im Januar im Landtag beantragen, den entsprechenden Paragrafen im Landeswassergesetz zu streichen“, sagte Remmel. Das bedeutet das Aus für den sogenannten Kanal-Tüv.

Der Minister appellierte an Hausbesitzer, die Beratungen abzuwarten. „Ich kann nur raten, derzeit nichts zu unternehmen“, sagte er. Im neuen Gesetz will er Prüfungen nur noch bei einem begründeten Verdacht auf ein Leck vorschreiben. „Das Bundesgesetz, das dichte Kanäle verlangt, kann man nicht einfach ignorieren“, so Remmel.

Dennoch kam die Wende überraschend. Noch tags zuvor hatte das Umweltministerium betont, man halte an der Dichtheitsprüfung fest.


Für eine Erleichterung wird der Vorstoß der Landesregierung wohl bei allen Hauseigentümern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften sorgen. Diese können sich, so wie sich die Situation momentan darstellt, zum größten Teil die aufwändigen und u. U. kostspieligen Prüfungen und vor Allem daraufhin teure Reparaturen der Grundleitungen sparen. Jedoch bleibt abzuwarten, wie der Gesetztestext in Zukunft entwickelt wird.